Gemeinnützigkeit: Die Voraussetzungen der §§ 51–68 AO im Überblick
Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status, kein Vereinsmerkmal im Alltagssinn. Eine Körperschaft (Verein, Stiftung, gGmbH) ist gemeinnützig, wenn sie nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke…
Definition
Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status, kein Vereinsmerkmal im Alltagssinn. Eine Körperschaft (Verein, Stiftung, gGmbH) ist gemeinnützig, wenn sie nach ihrer Satzung und ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Die maßgeblichen Regeln stehen gebündelt im Dritten Abschnitt der Abgabenordnung, den §§ 51–68 AO. Der Status ist Voraussetzung dafür, dass die Körperschaft von Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit ist und Zuwendungsbestätigungen ausstellen darf.
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