Vereinsanker
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtsstand: 2026Stand: September 2026

Diese AGB regeln die Nutzung der Online-Plattform Vereinsanker (vereinsanker.de) sowie die zugehörigen unentgeltlichen und entgeltlichen Leistungen der Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft.


§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen der

Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Osterfelder Straße 9
46236 Bottrop
Telefon: 02041 · 1887-0
E-Mail: kontakt@vereinsanker.de
Handelsregister: AG Gelsenkirchen, HRB 18054
USt-IdNr.: DE365508460
Geschäftsführer: Henning Hausmann, Steuerberater

(im Folgenden „Anbieter“ oder „wir“) und ihren Kundinnen und Kunden über die Online-Plattform Vereinsanker (erreichbar unter vereinsanker.de, im Folgenden „Plattform“) geschlossen werden.

(2) Anbieter, alleiniger Vertragspartner und alleiniger Erbringer sämtlicher Leistungen nach diesen AGB — einschließlich aller steuerberatenden Leistungen — ist ausschließlich die Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Die Kanzlei Jahry & Hausmann PartG mbB, Osterfelder Straße 9, 46236 Bottrop, ist Schwestergesellschaft. Sie ist nicht Vertragspartnerin der Nutzerinnen und Nutzer. Soweit für einzelne Leistungen technische Werkzeuge der Jahry & Hausmann PartG mbB eingesetzt werden (Videokonferenz, § 7), begründet deren Nutzung kein Vertragsverhältnis zu dieser Gesellschaft; Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(3) Die AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzerin oder des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.

(4) Begriffsbestimmungen im Sinne dieser AGB:

  • Plattform: das von der Hausmann Consulting GmbH betriebene Online-Angebot Vereinsanker einschließlich aller dort bereitgestellten Inhalte, Funktionen, Produkte und Webinare.
  • Nutzer: jede natürliche oder juristische Person, die ein Konto auf der Plattform anlegt, einen Vertrag über ein Plattform-Produkt abschließt oder die Plattform nutzt.
  • Verbraucher: jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
  • Unternehmer: eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  • Organisationen: Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen und Personenvereinigungen. Organisationen sind keine Verbraucher, weil § 13 BGB ausschließlich natürliche Personen erfasst. Ob sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, richtet sich nach ihrer Tätigkeit im Einzelfall.

(5) Die Einordnung eines Vertragspartners als Verbraucher oder Unternehmer richtet sich ausschließlich nach den §§ 13, 14 BGB. Angaben des Nutzers im Bestellprozess dienen der Rechnungsstellung und der Zuordnung der vorvertraglichen Informationen; sie ersetzen die gesetzliche Einordnung nicht (§ 3 Abs. 3, § 8 Abs. 2).


§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Der Anbieter stellt über die Plattform folgende Produkte zur Verfügung:

a) Vereinsanker Free — unentgeltlicher Zugang zu den frei zugänglichen Inhalten der Plattform nach Anlage eines Kontos. Der Free-Zugang umfasst das Nutzerkonto, den Zugriff auf die frei zugänglichen Inhalte (insbesondere Anrisse redaktioneller Beiträge, News und die Suche) in ihrem jeweils bereitgestellten Umfang. Ein Entgelt fällt nicht an. Ein Anspruch auf die dauerhafte Bereitstellung einzelner Free-Inhalte oder auf einen bestimmten Umfang frei zugänglicher Inhalte besteht nicht; der Anbieter kann den Umfang der frei zugänglichen Inhalte mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen. Verarbeitet der Anbieter die von Ihnen im Free-Zugang bereitgestellten personenbezogenen Daten über die Bereitstellung des Kontos und die Erfüllung rechtlicher Anforderungen hinaus, gelten für den Free-Zugang die §§ 327 ff. BGB, soweit nicht die Voraussetzungen des § 312 Abs. 1a Satz 2 BGB vorliegen (§ 327 Abs. 3 BGB); Änderungen und die Einstellung einzelner Free-Inhalte richten sich dann nach § 2 Abs. 4 und § 327r BGB, und § 11a gilt auch für den Free-Zugang. § 16 bleibt unberührt.

b) Vereinsanker Plus — Abonnement mit Zugriff auf den redaktionellen Wissensbestand der Plattform (Themenbaum, Magazin im Volltext, FAQ-Bibliothek, Wissensartikel, Suche), das vollständige Steuerinformationen-Archiv (Quartalsbriefe), die Mustervorlagen-Bibliothek ohne mengenmäßige Begrenzung, den PDF-Download von Artikeln, laufende Aktualisierungen sowie die Teilnahme an einem FAQ-Webinar je Kalenderquartal (Anmeldung erforderlich, § 7).

c) Drop-In-Webinar-Ticket — Einzelticket für die Teilnahme an einem konkret benannten Webinar zu einem festen Termin (§ 7). Es handelt sich nicht um ein Abonnement.

d) Vereinsanker Satzungsgenerator — Einmalleistung in vier Tarifen. Für ihn gelten ergänzend und vorrangig die §§ 19 bis 33.

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus der Produktdarstellung auf vereinsanker.de zum Zeitpunkt der Bestellung. Funktionen, die dort nicht ausgewiesen sind, sind nicht geschuldet. Der Anbieter schuldet insbesondere keine Funktionen, die auf der Plattform nicht erreichbar oder als in Vorbereitung befindlich gekennzeichnet sind. Maßgeblich ist die Darstellung zum Zeitpunkt der Bestellung; diese wird dem Nutzer mit der Bestellbestätigung in Textform übermittelt (§ 3 Abs. 6).

(3) Vereinsanker Plus ist ein digitales Informationsangebot. Es ersetzt nicht eine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung im Einzelfall. Die Abgrenzung regelt § 11.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, das Leistungsangebot fortzuentwickeln und einzelne Funktionen weiterzuentwickeln, hinzuzufügen oder anzupassen. Gegenüber Verbrauchern sind Änderungen digitaler Produkte, die während der Dauer der Bereitstellung über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit Erforderliche hinausgehen, nur unter den Voraussetzungen des § 327r BGB zulässig. Ein triftiger Grund im Sinne des § 327r Abs. 1 Nr. 1 BGB liegt insbesondere vor bei

  • Anpassungen an geänderte gesetzliche, steuerrechtliche oder berufsrechtliche Vorgaben,
  • Anpassungen an geänderte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis,
  • Anpassungen an Sicherheitsanforderungen oder an technische Rahmenbedingungen der eingesetzten Dienste und Schnittstellen,
  • der Einstellung oder Ersetzung eines eingesetzten Dienstes durch dessen Anbieter.

Dem Verbraucher entstehen durch eine solche Änderung keine zusätzlichen Kosten. Beeinträchtigt die Änderung den Zugang zum digitalen Produkt oder dessen Nutzbarkeit mehr als nur geringfügig, informiert der Anbieter den Verbraucher mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt der Änderung in Textform über deren Merkmale, den Zeitpunkt und das Kündigungsrecht; der Verbraucher kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Information oder ab dem späteren Zeitpunkt der Änderung unentgeltlich kündigen (§ 327r Abs. 3 BGB). Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Beeinträchtigung nur geringfügig ist oder dem Verbraucher der Zugang zum unveränderten digitalen Produkt ohne zusätzliche Kosten erhalten bleibt.

(5) Eine technische Verfügbarkeit der Plattform von 100 % wird nicht geschuldet. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Nutzungszeiten durchgeführt. Die Pflicht des Anbieters, das digitale Produkt während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß bereitzustellen und zu aktualisieren (§§ 327e, 327f BGB), bleibt unberührt (§ 11a).

(6) Funktionsweise, Kompatibilität und Interoperabilität. Die Plattform wird über einen aktuellen Internet-Browser (Chrome, Firefox, Safari oder Edge, jeweils in einer der beiden letzten Hauptversionen) mit aktivem JavaScript und einer bestehenden Internetverbindung genutzt; ein gesondertes Programm ist nicht erforderlich. Artikel werden als PDF-Datei bereitgestellt und benötigen ein PDF-Anzeigeprogramm. Die im Satzungsgenerator erzeugte Satzungsdatei wird ausschließlich im Format DOCX ausgeliefert; zu ihrer Bearbeitung benötigen Sie eine Textverarbeitung, die dieses Format verarbeitet (zum Beispiel Microsoft Word ab Version 2016, LibreOffice Writer oder Google Docs). Die Teilnahme an Webinaren erfolgt über Microsoft Teams; erforderlich sind ein aktueller Browser oder die Teams-Anwendung, ein Lautsprecher oder Kopfhörer sowie für Wortbeiträge ein Mikrofon. Ein Digitale-Rechte-Management oder eine sonstige technische Schutzmaßnahme wird nicht eingesetzt. Die Plattform ist von einem bestimmten Betriebssystem unabhängig; eine Anbindung an Fremdsysteme über Schnittstellen wird nicht angeboten.


§ 3 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Produkte auf der Plattform stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.

(2) Free-Konto: Der Vertrag über Vereinsanker Free kommt zustande, indem der Nutzer das Registrierungsformular ausfüllt, absendet und die Registrierung über den ihm zugesandten Bestätigungslink abschließt (Double-Opt-in). Ein Entgelt fällt nicht an.

(3) Entgeltliche Produkte: Der Nutzer gibt durch Auswahl eines Produkts, Eingabe der erforderlichen Daten und Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder eine inhaltsgleich und eindeutig bezeichnete Schaltfläche) ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Unmittelbar vor dieser Schaltfläche werden dem Nutzer die wesentlichen Merkmale der Leistung, der Gesamtpreis, die Laufzeit und die Kündigungsbedingungen klar und hervorgehoben dargestellt (§ 312j Abs. 2 BGB).

(4) Einbeziehung dieser AGB: Vor Abgabe der Bestellung erhält der Nutzer die Möglichkeit, diese AGB, die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen, abzurufen und zu speichern. Der Nutzer stimmt der Geltung dieser AGB im Bestellprozess durch ein gesondertes, nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen ausdrücklich zu. Ohne diese Zustimmung kann die Bestellung nicht abgegeben werden. Für die Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV in den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket des Satzungsgenerators wird ein hiervon getrenntes Kontrollkästchen verwendet (§ 25 Abs. 4).

(5) Abfrage des Bestellkontexts: Vor Abgabe der Bestellung wird der Nutzer gefragt, ob er für eine Organisation (Verein, gemeinnützige Gesellschaft, Stiftung oder vergleichbar) bestellt. Die Angabe dient der Rechnungsstellung und der Zuordnung der vorvertraglichen Informationen. Ob ein Verbrauchervertrag vorliegt, richtet sich nach den §§ 13, 14 BGB und nicht nach dieser Selbstauskunft. Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Nutzer unabhängig von seiner Angabe stets zur Verfügung gestellt.

(6) Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Bestellbestätigung beim Nutzer per E-Mail. Diese Bestellbestätigung enthält den Vertragsinhalt einschließlich der zum Bestellzeitpunkt gültigen Produktdarstellung, diese AGB in der zum Bestellzeitpunkt gültigen Fassung sowie die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular (Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB). Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher bereits vor Abgabe seiner Bestellung zur Verfügung gestellt und mit der Bestellbestätigung erneut in Textform übermittelt.

(7) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd. (1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland) im Rahmen des Stripe-Checkout-Prozesses.

(8) Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und dem Nutzer zusammen mit der Bestellbestätigung in Textform übermittelt. Eine spätere Einsicht ist über den Stripe-Kundenbereich („Customer Portal“) sowie auf Anfrage über kontakt@vereinsanker.de möglich.

(9) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(10) Technischer Ablauf der Bestellung und Eingabefehler. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten: Auswahl des Produkts, Eingabe Ihrer Daten, Bestätigung dieser AGB und der weiteren im Bestellprozess vorgesehenen Erklärungen, Aufruf der Bestellübersicht, Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“, Zahlung. Vor der Betätigung der Schaltfläche werden Ihnen sämtliche Angaben in einer Übersicht angezeigt. Sie können Ihre Eingaben dort jederzeit prüfen, mit der Zurück-Funktion Ihres Browsers oder über die Bearbeitungsfunktionen der Bestellübersicht korrigieren oder den Bestellvorgang durch Schließen des Browserfensters abbrechen. Eine verbindliche Erklärung geben Sie erst mit Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ ab. Der Anbieter unterwirft sich keinem Verhaltenskodex (Artikel 246c Nummer 1 bis 5 EGBGB, § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB).


§ 4 Preise und Zahlung

(1) Die auf der Plattform angegebenen Preise sind Gesamtpreise für Kunden mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz außerhalb Deutschlands wird die Umsatzsteuer nach den jeweils geltenden Vorschriften ermittelt; der dann maßgebliche Gesamtpreis wird im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung ausgewiesen. Die Ermittlung des Steuersatzes erfolgt über Stripe Tax.

(2) Es gelten folgende Preise:

ProduktPreis
Vereinsanker Free0,00 € (unentgeltlich)
Vereinsanker Plus, monatliche Zahlweise19,90 € pro Monat
Vereinsanker Plus, jährliche Zahlweise199,00 € pro Jahr
Drop-In-Webinar-Ticket49,00 € je Einzelticket
Satzungsgenerator Basis199,00 €
Satzungsgenerator Plus599,00 €
Satzungsgenerator Premium899,00 €
Satzungsgenerator Komplettpaket1.299,00 €

Alle Beträge sind Gesamtpreise im Sinne des Absatzes 1. Für den Satzungsgenerator gelten ergänzend die §§ 19 ff.

(3) Die Abrechnung des Abonnements erfolgt bei monatlicher Zahlweise zu Beginn jedes Abrechnungsmonats, bei jährlicher Zahlweise zu Beginn jedes Vertragsjahres. Die Belastung erfolgt automatisch über das vom Nutzer hinterlegte Zahlungsmittel.

(4) Akzeptierte Zahlungsmittel ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Stripe-Checkout (in der Regel Kreditkarte und SEPA-Lastschrift, gegebenenfalls weitere Zahlungsarten). Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

(5) Bei Drop-In-Webinar-Tickets und beim Satzungsgenerator wird der vollständige Preis bei Vertragsschluss fällig.

(6) Zahlungsverzug und Zugangssperre: Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zu den kostenpflichtigen Bereichen der Plattform auszusetzen, wenn der Nutzer mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist und der Anbieter ihn zuvor unter Setzung einer Frist von mindestens 14 Kalendertagen in Textform gemahnt und auf die bevorstehende Sperre hingewiesen hat. Der Anspruch auf das Entgelt entfällt für die Dauer einer berechtigten Sperre nicht; für die Dauer einer unberechtigten Sperre entfällt die Pflicht zur Zahlung, bereits gezahlte Entgelte werden insoweit zeitanteilig erstattet. Eine allein technisch fehlgeschlagene Zahlung ohne Verzug berechtigt nicht zur Sperre.

(7) Bei einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift erhebt der Anbieter einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5,00 EUR. Dem Nutzer steht der Nachweis frei, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

(8) Rechnungen werden in elektronischer Form bereitgestellt und dem Nutzer per E-Mail bzw. über das Stripe-Customer-Portal zugänglich gemacht. Rechnungssteller ist die Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

(9) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Nutzer nur zu, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Laufzeit und Kündigung

(1) Vereinsanker Free wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Nutzer kann sein Free-Konto jederzeit über die Kontoeinstellungen oder durch Mitteilung an kontakt@vereinsanker.de beenden.

(2) Vereinsanker Plus wird mit einer Mindestvertragslaufzeit geschlossen. Diese richtet sich nach der gewählten Zahlweise:

  • Monatliche Zahlweise: ein Monat, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses.
  • Jährliche Zahlweise: zwölf Monate, beginnend mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Verlängerung: Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft das Abonnement auf unbestimmte Zeit weiter, sofern es nicht zuvor gekündigt wurde. Im verlängerten Zeitraum kann der Nutzer das Abonnement jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Verlängerung um einen weiteren Abrechnungszeitraum findet nicht statt.

(4) Kündigung während der Mindestvertragslaufzeit: Der Nutzer kann bereits während der Mindestvertragslaufzeit kündigen; die Kündigung wird dann zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wirksam.

(5) Anteilige Erstattung: Endet ein jährlich abgerechnetes Abonnement aufgrund einer Kündigung nach Absatz 3 im verlängerten Zeitraum vor dem Ende eines bereits vollständig bezahlten Abrechnungszeitraums, erstattet der Anbieter das für die Zeit nach der Vertragsbeendigung vorausbezahlte Entgelt zeitanteilig, berechnet nach vollen Kalendertagen. Bei monatlicher Zahlweise wird ein über den Beendigungszeitpunkt hinaus vorausbezahltes Entgelt in gleicher Weise zeitanteilig erstattet. Die Erstattung erfolgt unverzüglich nach Wirksamwerden der Kündigung über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel.

(6) Kündigungswege: Die Kündigung kann erfolgen über

  • die unmittelbar und ständig zugängliche Kündigungsschaltfläche auf vereinsanker.de/kuendigen gemäß § 312k BGB („Verträge hier kündigen“),
  • den Stripe-Kundenbereich („Customer Portal“),
  • formlos per E-Mail an kontakt@vereinsanker.de oder
  • per Post an die in § 1 Abs. 1 genannte Anschrift.

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

(7) Bestätigung der Kündigung: Der Anbieter bestätigt dem Nutzer den Zugang der Kündigungserklärung sofort auf elektronischem Wege in Textform (in der Regel per E-Mail). Die Bestätigung enthält den Inhalt der Kündigungserklärung, das Datum und die Uhrzeit des Zugangs, den gewünschten Beendigungszeitpunkt sowie den tatsächlich ermittelten Beendigungstag, soweit dieser bereits feststeht (§ 312k Abs. 4 BGB). Die Bestätigungsseite der Kündigungsschaltfläche enthält neben den nach § 312k Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BGB vorgesehenen Eingabefeldern und der Schaltfläche „jetzt kündigen“ keine Halte-, Rabatt- oder Pausierungsangebote. Bei Kündigung über die Kündigungsschaltfläche kann der Nutzer seine Erklärung mit Datum und Uhrzeit vor der Absendung speichern (§ 312k Abs. 3 BGB).

Im Kündigungsformular können Sie die Beendigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Datum erklären. Ein späterer Wunschtermin wird bei einer ordentlichen Kündigung berücksichtigt. Liegt er vor dem frühestmöglichen Vertragsende, wird entsprechend dem Hinweis im Formular hilfsweise zum frühestmöglichen Zeitpunkt gekündigt. Geben Sie keinen Zeitpunkt an, gilt im Zweifel der frühestmögliche Zeitpunkt (§ 312k Abs. 5 BGB). Eine außerordentliche Kündigung und deren gewünschten Zeitpunkt prüfen wir individuell; die Eingangsbestätigung nimmt diese Prüfung nicht vorweg.

(8) Außerordentliche Kündigung und vorübergehende Zugangssperre: Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten des Anbieters liegt insbesondere vor bei

a) erheblicher oder wiederholter Verletzung dieser AGB durch den Nutzer,
b) missbräuchlicher Nutzung der Plattform, insbesondere unbefugter Weitergabe des Zugangs an Dritte, systematischem Auslesen von Inhalten oder Nutzung der Inhalte zu KI-Trainingszwecken im Sinne des § 13 Abs. 2 dieser AGB,
c) anhaltendem Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen nach Mahnung,
d) begründetem Verdacht auf Identitätstäuschung oder rechtswidrige Nutzung.

Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung wird der Anbieter den Nutzer in der Regel zur Stellungnahme und Abhilfe auffordern, soweit dies zumutbar und nicht wegen des Gewichts des Pflichtenverstoßes entbehrlich ist. Bei begründetem Anfangsverdacht eines Missbrauchs ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform für die Dauer der Sachverhaltsaufklärung vorübergehend zu sperren; bereits gezahlte Entgelte werden für die Dauer einer unberechtigten Sperre zeitanteilig erstattet.

(9) Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt der Zugang zu den kostenpflichtigen Bereichen der Plattform. Der Zugang zu den frei zugänglichen Inhalten bleibt bestehen, solange das Free-Konto besteht.

(10) Drop-In-Webinar-Tickets und Bestellungen des Satzungsgenerators sind Einzelleistungen; eine laufende Vertragsbeziehung mit Kündigungserfordernis entsteht nicht.


§ 6 (aufgehoben)

Die früher hier geregelte Inklusivberatung ist nicht mehr Bestandteil des Abonnements Vereinsanker Plus. Die Paragraphennummer bleibt frei, damit die Nummerierung der übrigen Bestimmungen und der Bezug zu früheren, archivierten Fassungen unverändert bleiben. Individuelle steuerberatende Beratung erfolgt nach § 11 Abs. 5.


§ 7 Webinare

(1) Der Anbieter führt Online-Veranstaltungen zu Themen aus den Bereichen Steuern, Recht und Organisation für Vereine, gemeinnützige Gesellschaften und Stiftungen durch. Es werden zwei Formate angeboten:

a) FAQ-Webinare — je Kalenderquartal eine Veranstaltung, deren Teilnahme im Abonnement Vereinsanker Plus enthalten ist (§ 2 Abs. 1 lit. b).
b) Drop-In-Webinare — einzelne, zeitlich fest terminierte Veranstaltungen, für die ein Drop-In-Webinar-Ticket erworben werden kann. Das Ticket berechtigt zur einmaligen Teilnahme an dem im Ticket benannten Webinar zum dort genannten Termin.

(2) Anmeldepflicht: Die Teilnahme setzt in allen Fällen — auch bei bestehendem Abonnement Vereinsanker Plus — eine vorherige Anmeldung über die Plattform voraus. Die Anmeldung ist bis zum Beginn der Veranstaltung möglich, soweit Plätze verfügbar sind. Der Anbieter bestätigt die Anmeldung per E-Mail.

(3) Vorab eingereichte Fragen: Angemeldete Teilnehmende können vor dem Termin Fragen einreichen. Die eingereichten Fragen werden im Termin, soweit zeitlich möglich, live beantwortet. Ein Anspruch auf die Beantwortung einer bestimmten Frage oder auf eine Beantwortung außerhalb des Termins besteht nicht. Die Beantwortung im Webinar ist allgemeine Information im Sinne des § 11 und keine individuelle Beratung; § 11 gilt entsprechend.

(4) Durchführung: Die Teilnahme erfolgt über einen Zugangslink zu einer Videokonferenz. Der Anbieter setzt hierfür derzeit Microsoft Teams im Tenant der Jahry & Hausmann PartG mbB ein. Der Zugangslink wird rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse versandt. Der Anbieter kann den Videokonferenz-Dienst wechseln; gegenüber Verbrauchern gilt hierfür § 2 Abs. 4 (§ 327r BGB) entsprechend. Über geänderte Systemvoraussetzungen (§ 2 Abs. 6) informiert der Anbieter rechtzeitig vor dem betroffenen Termin in Textform. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt die Datenschutzerklärung.

(5) Keine Aufzeichnung: Eine Aufzeichnung der Webinare erfolgt derzeit nicht. Die FAQ-Webinare leben vom Live-Austausch. Sollte künftig eine Aufzeichnung angeboten werden, wird der Anbieter hierüber vor dem jeweiligen Termin gesondert informieren und, soweit erforderlich, eine Einwilligung einholen. Ein Anspruch auf eine Aufzeichnung oder auf einen nachträglichen Abruf der Veranstaltung besteht nicht.

(6) Übertragbarkeit des Drop-In-Tickets: Eine Übertragung des Tickets auf Dritte ist nur zulässig, soweit die teilnehmende Person in derselben Organisation wie der Käufer tätig ist. Der Anbieter ist über die Übertragung vor dem Termin in Textform zu informieren.

(7) Ausfall: Findet ein gebuchtes Webinar aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht statt, wird das Ticket auf einen Ersatztermin umgebucht oder der Preis erstattet. Die Wahl trifft der Nutzer. Weitergehende Ansprüche bleiben von § 14 unberührt.

(8) Keine Stornierung: Eine Stornierung des Drop-In-Tickets durch den Nutzer ist außerhalb des Widerrufsrechts nach § 8 nicht möglich.


§ 8 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Verträgen über Vereinsanker Plus, Drop-In-Webinar-Tickets und den Satzungsgenerator ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung in Anhang 1 zu.

(2) Kunden, die keine Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht nicht zu. Verbraucher können nach § 13 BGB nur natürliche Personen sein; Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, Stiftungen und sonstige juristische Personen sind daher keine Verbraucher. Diese Aussage ist rein deklaratorisch: Ob ein Verbrauchervertrag vorliegt, richtet sich ausschließlich nach den §§ 13, 14 BGB und nicht nach der Angabe des Nutzers im Bestellprozess (§ 3 Abs. 5). Insbesondere kann die für eine noch nicht gegründete oder noch nicht eingetragene Organisation handelnde natürliche Person Verbraucherin sein. Der Anbieter stellt die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular deshalb allen Kunden zur Verfügung.

(3) Ausübung über die Widerrufsschaltfläche: Verbraucher können ihr Widerrufsrecht auch online über die Widerrufsschaltfläche unter vereinsanker.de/widerrufen ausüben (§ 356a BGB). Die mit „Vertrag widerrufen“ beschriftete Schaltfläche ist während der gesamten Widerrufsfrist ständig verfügbar, gut lesbar, hervorgehoben platziert und leicht zugänglich (§ 356a Abs. 1 BGB). Sie ist auch ohne Anmeldung von jeder Seite der Plattform aus unmittelbar erreichbar; ein Zugang zum Nutzerkonto ist für den Widerruf nicht erforderlich. Auf der anschließenden Bestätigungsseite können Sie Ihren Namen, die Bezeichnung des Vertrags oder Vertragsteils, den Sie widerrufen, und die E-Mail-Adresse angeben oder bestätigen, an die wir die Eingangsbestätigung senden sollen; weitere Angaben werden nicht verlangt (§ 356a Abs. 2 BGB). Mit der Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ senden Sie die Erklärung ab (§ 356a Abs. 3 BGB). Der Anbieter übermittelt dem Verbraucher unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (in der Regel per E-Mail) eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs (§ 356a Abs. 4 BGB).

(4) Die vollständige Widerrufsbelehrung ist als Anhang 1, das Muster-Widerrufsformular als Anhang 2 Bestandteil dieser AGB. Beide sind zusätzlich unter vereinsanker.de/widerruf abrufbar.

(5) Für den Satzungsgenerator gelten ergänzend die besonderen Bestimmungen des § 31.


§ 9 Vorzeitiger Leistungsbeginn und Erlöschen des Widerrufsrechts

(1) Die Plattform stellt digitale Produkte im Sinne der §§ 327 ff. BGB bereit. Für das Erlöschen des Widerrufsrechts sind zwei Regime zu unterscheiden, die sich nach dem Gegenstand der jeweiligen Leistung richten. Eine Anwendung dieser Vorschriften über ihren Wortlaut hinaus zulasten des Verbrauchers findet nicht statt (§ 361 Abs. 2 BGB).

(2) Regime A — digitale Dienstleistungen (§ 356 Abs. 5 BGB)

Digitale Dienstleistungen im Sinne dieses Absatzes sind insbesondere das Abonnement Vereinsanker Plus, die Teilnahme an einem Webinar (§ 7) sowie die steuerberatenden Leistungen in den Satzungsgenerator-Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket (§§ 22 bis 25).

a) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, beginnt der Anbieter die Leistung sofort. Widerrufen Sie anschließend, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung im Verhältnis zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistung, sofern der Anbieter Sie zuvor ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und über Ihre Wertersatzpflicht unterrichtet hat (§ 357a Abs. 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 EGBGB). Ist diese Unterrichtung unterblieben oder fehlerhaft, schulden Sie keinen Wertersatz.

b) Das Widerrufsrecht erlischt in diesem Regime nur, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und zugleich seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verliert (§ 356 Abs. 5 BGB).

c) Beim laufenden Abonnement Vereinsanker Plus tritt eine vollständige Leistungserbringung innerhalb der Widerrufsfrist regelmäßig nicht ein. Das Widerrufsrecht bleibt daher während der gesamten Widerrufsfrist bestehen; der Verbraucher schuldet bei Widerruf lediglich den anteiligen Wertersatz nach lit. a.

d) Bei der Teilnahme an einem Webinar liegt eine vollständig erbrachte Dienstleistung vor, sobald das Webinar durchgeführt ist.

(3) Regime B — digitale Inhalte zum Einzelabruf (§ 356 Abs. 6 BGB)

Digitale Inhalte im Sinne dieses Absatzes sind Dateien, deren einmalige Bereitstellung selbst Gegenstand des Vertrags ist — insbesondere die im Satzungsgenerator Basis-Tarif erzeugte Satzungsdatei (§ 21).

Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert, und
3. der Anbieter ihm eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat.

Alle drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.

(4) Erhebung der Erklärungen

Die Erklärungen nach Absatz 2 lit. b bzw. Absatz 3 Nr. 1 und 2 werden im Bestellprozess über zwei voneinander getrennte, nicht vorausgewählte Kontrollkästchen erhoben und mit Zeitstempel gespeichert. Die erste Erklärung lautet: „Ich verlange ausdrücklich, dass Sie mit der Ausführung meiner Bestellung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.“ Die zweite Erklärung lautet: „Mir ist bekannt, dass ich Ihnen bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schulde und dass mein Widerrufsrecht erlischt, sobald Sie die Leistung vollständig erbracht haben.“ Bei digitalen Inhalten nach Absatz 3 lautet die zweite Erklärung: „Mir ist bekannt, dass ich durch meine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags mein Widerrufsrecht verliere.“ Die Erklärungen sind von der AGB-Zustimmung nach § 3 Abs. 4 und von der Vergütungsvereinbarung nach § 25 Abs. 4 getrennt. Gibt der Verbraucher die Erklärungen nicht ab, beginnt der Anbieter mit der Ausführung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.

(5) Klarstellung zum Abonnement

Der Abruf oder Download einzelner Dateien innerhalb des Abonnements Vereinsanker Plus — insbesondere von Mustervorlagen, Artikel-PDFs oder Inhalten des Steuerinformationen-Archivs — führt nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts für das Abonnement. Für das Abonnement gilt ausschließlich Regime A.

(6) Bestätigung

Der Anbieter bestätigt die Erklärungen nach den Absätzen 2 bis 4 in der Bestellbestätigung in Textform (§ 312f BGB).


§ 10 Berufsrechtliche Stellung des Anbieters

(1) Die Hausmann Consulting GmbH ist eine anerkannte Steuerberatungsgesellschaft im Sinne der §§ 49 ff. StBerG. Die Berufsbezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

(2) Zuständige Berufskammer ist die

Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe
Erphostraße 43
48145 Münster

(3) Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Diese sind unter bstbk.de einsehbar.

(4) Die steuerberatenden Leistungen des Satzungsgenerators nach den §§ 22 bis 25 sowie etwaige darüber hinausgehende individuelle Beratungsleistungen stellen steuerberatende Tätigkeit im Sinne des § 33 StBerG dar. Für sie gelten in vollem Umfang die berufsrechtlichen Pflichten des Anbieters, insbesondere

  • die Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB),
  • die Pflicht zur unabhängigen, eigenverantwortlichen und gewissenhaften Berufsausübung (§ 57 Abs. 1 StBerG),
  • das Verbot berufswidriger Werbung (§ 57a StBerG),
  • die Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz, soweit anwendbar.

(5) Vergütungsregelungen für individuelle steuerberatende Leistungen richten sich nach der StBVV bzw. nach einer gesondert geschlossenen Vergütungsvereinbarung im Sinne des § 4 StBVV (§ 25 Abs. 4 dieser AGB).

(6) Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der

HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Tätigkeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie im üblichen berufsrechtlich abgesicherten Umfang innerhalb der Europäischen Union.


§ 11 Abgrenzung Information und individuelle Beratung

(1) Die nicht-beratenden Inhalte und Funktionen der Plattform — insbesondere Themenbaum, Magazin, FAQ-Bibliothek, Wissensartikel, das Steuerinformationen-Archiv, die Mustervorlagen, die Suche einschließlich automatisiert erzeugter Suchergebnisse und Antwortvorschläge, redaktionelle Beiträge sowie die Webinare nach § 7 — stellen allgemeine, nicht-individuelle Information dar. Sie sind weder darauf ausgerichtet noch geeignet, eine individuelle steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beratung im konkreten Einzelfall zu ersetzen. Sie sind weder eine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des § 33 StBerG noch eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

(2) Mustervorlagen sind allgemeine Textbausteine ohne Prüfung des Einzelfalls. Sie sind vom Nutzer eigenverantwortlich an seinen Sachverhalt anzupassen und vor Verwendung auf Eignung, Vollständigkeit und Aktualität zu prüfen. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit einer Mustervorlage in einem konkreten Einzelfall wird nicht übernommen.

(3) Automatisiert erzeugte Ergebnisse der Such- und Antwortfunktionen der Plattform beruhen auf einer maschinellen Auswertung des redaktionellen Bestands. Sie können unvollständig oder im Einzelfall unzutreffend sein, sind allgemeine Information und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls durch eine fachkundige Person. Der Anbieter setzt hierfür Dienste Dritter ein; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

(4) Die Inhalte werden mit größter Sorgfalt redaktionell aufbereitet. Sie geben jedoch nicht zwingend den Stand zum Zeitpunkt des Zugriffs wieder; gesetzliche Änderungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechungsentwicklungen können nach Veröffentlichung eintreten und in den Inhalten noch nicht abgebildet sein. Die Pflicht des Anbieters, das digitale Produkt während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß bereitzustellen und zu aktualisieren (§§ 327e, 327f BGB), bleibt unberührt. Ein Anspruch auf tagesaktuelle Abbildung jeder gesetzlichen Änderung in jedem einzelnen redaktionellen Beitrag besteht jedoch nicht.

(5) Individuelle steuerberatende Beratung erfolgt ausschließlich

  • im Rahmen der steuerberatenden Leistungen des Satzungsgenerators nach den §§ 22 bis 25 oder
  • im Rahmen eines gesondert erteilten Beratungsmandats.

(6) Der Anbieter empfiehlt ausdrücklich, vor steuerlich oder rechtlich relevanten Entscheidungen — insbesondere im Zusammenhang mit Gemeinnützigkeit, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, Spendenwesen und Stiftungsorganisation — eine individuelle Beratung einzuholen.

(7) Eine Haftung des Anbieters für Entscheidungen, die der Nutzer auf Grundlage allgemeiner Plattform-Inhalte ohne Inanspruchnahme einer individuellen Beratung trifft, richtet sich nach § 14.


§ 11a Mängelrechte und Aktualisierung bei digitalen Produkten

(1) Der Anbieter stellt die digitalen Produkte während der vereinbarten Bereitstellungsdauer frei von Produkt- und Rechtsmängeln bereit (§§ 327d bis 327g BGB).

(2) Der Anbieter stellt dem Verbraucher während des in § 327f BGB bestimmten Zeitraums die Aktualisierungen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit das digitale Produkt vertragsgemäß bleibt, und informiert ihn hierüber. Bei dauerhafter Bereitstellung (Abonnement) gilt dieser Zeitraum für die Dauer der Bereitstellung; bei einmaliger Bereitstellung für den Zeitraum, den der Verbraucher nach Art und Zweck des digitalen Produkts erwarten kann.

(3) Ist ein digitales Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher nach Maßgabe der §§ 327i ff. BGB Nacherfüllung verlangen, den Vertrag beenden, den Preis mindern sowie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen gelten unverändert; diese AGB schränken sie nicht ein.

(4) Mängel können formlos angezeigt werden, insbesondere per E-Mail an kontakt@vereinsanker.de. Der Anbieter bestätigt den Eingang der Mängelanzeige und teilt das Ergebnis seiner Prüfung in Textform mit.

(5) Gegenüber Unternehmern gilt für Mängel die gesetzliche Regelung; die §§ 327 ff. BGB finden auf Verträge mit Unternehmern keine Anwendung.


§ 12 Mitwirkungspflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hat bei Vertragsschluss und im Verlauf der Vertragsbeziehung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu Name, E-Mail-Adresse, Bestellkontext und Zahlungsdaten.

(2) Der Zugang zur Plattform erfolgt über ein Konto, das auf die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse lautet. Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten und den Zugang zu dem hinterlegten E-Mail-Postfach vertraulich zu behandeln und Dritten keinen Zugang zu gewähren. Erkennt der Nutzer einen Missbrauch, hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren.

(3) Das Konto ist personengebunden. Eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen und die Weitergabe der Zugangsdaten — auch an Personen derselben Organisation — sind nicht zulässig. Wechselt die für die Organisation handelnde Person, teilen Sie uns dies bitte mit; wir stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab. Ausnahmen bei Drop-In-Webinar-Tickets regelt § 7 Abs. 6.

(4) Der Nutzer hat die Plattform unter Beachtung dieser AGB und der geltenden Rechtsvorschriften zu nutzen. Eine missbräuchliche Nutzung — insbesondere im Sinne des § 13 Abs. 2 dieser AGB — berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung nach § 5 Abs. 8.

(5) Bei den steuerberatenden Leistungen des Satzungsgenerators (§§ 22 bis 25) hat der Nutzer die für die Bearbeitung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig, zutreffend und rechtzeitig beizubringen. Verzögerungen aus unvollständigen Angaben verlängern die vereinbarten Bearbeitungszeiten entsprechend (§ 28 Abs. 2).


§ 13 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform und ihre Inhalte zu den im jeweiligen Produkt vorgesehenen Zwecken zu nutzen. Für Dateien, die Sie während der Vertragslaufzeit vertragsgemäß heruntergeladen haben — insbesondere Mustervorlagen und Artikel-PDF-Dateien —, gilt das Nutzungsrecht zeitlich unbeschränkt für die eigenen Zwecke Ihrer Organisation fort (§ 327p BGB); die Beschränkungen des Absatzes 2 bleiben unberührt. Für die im Satzungsgenerator erzeugten Dateien gilt § 27 Abs. 5.

(2) Nicht von diesem Nutzungsrecht umfasst sind insbesondere:

a) die kommerzielle Weiterverbreitung, der Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung von Plattform-Inhalten;
b) das systematische maschinelle Auslesen der Plattform-Inhalte („Webscraping“, „Crawling“), soweit es nicht der berechtigten Nutzung als angemeldeter Nutzer dient;
c) die Nutzung der Plattform-Inhalte zum Training oder zur Verfeinerung von Modellen künstlicher Intelligenz oder vergleichbarer maschineller Lernsysteme Dritter;
d) das Entfernen, Verändern oder Verschleiern von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechtsvermerken;
e) der Versuch, Sicherheits- oder Zugangsmechanismen der Plattform zu umgehen.

(3) Der Anbieter behält sich die Rechte des Textes und Data Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG ausdrücklich vor. Der Vorbehalt gilt neben dieser vertraglichen Regelung auch gegenüber Dritten.

(4) Sämtliche Rechte an den Plattform-Inhalten, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und Datenbankherstellerrechte, verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

(5) Ein über Absatz 1 hinausgehendes Nutzungsrecht bedarf der vorherigen Vereinbarung in Textform.


§ 14 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt

a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
d) im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Nicht-steuerberatende Leistungen: Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht und es sich um eine im Zusammenhang mit der Plattform stehende, nicht-steuerberatende Tätigkeit handelt, ist sie der Höhe nach auf 1.000.000 EUR je Schadensereignis begrenzt. Die Begrenzung greift nicht, soweit sie den nach Absatz 2 zu ersetzenden vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden unterschreiten würde. Die unbeschränkte Haftung nach Absatz 1 bleibt von den Begrenzungen der Absätze 2 bis 4 unberührt.

(5) Steuerberatende Leistungen: Für steuerberatende Tätigkeiten (insbesondere die Leistungen nach den §§ 22 bis 25) gilt abweichend von den Absätzen 2 bis 4: Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Eine vertragliche Begrenzung der Haftung für diese Tätigkeiten wird durch diese AGB nicht vereinbart.

(6) Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzregelungen eine weitergehende Haftung vorsehen. Insbesondere bleiben die Mängelrechte bei digitalen Produkten nach den §§ 327i ff. BGB unberührt (§ 11a).

(7) Die Haftungsbegrenzungen nach den Absätzen 2 bis 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.


§ 15 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter im Zusammenhang mit der Plattform richtet sich nach der Datenschutzerklärung Vereinsanker, abrufbar unter vereinsanker.de/datenschutz.

(2) Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft.

(3) Die Datenschutzerklärung enthält insbesondere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauern, Betroffenenrechten und dem Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Der Anbieter setzt für den Betrieb der Plattform insbesondere folgende Dienstleister ein:

DienstleisterFunktion
Vercel Inc.Hosting und Auslieferung der Plattform, Server-Logs, Zugriffsstatistik
Supabase Inc.Datenbank, Konto- und Anmeldeverwaltung, Dateispeicher
Stripe Payments Europe Ltd.Zahlungsabwicklung, Kundenportal, Steuerermittlung, Rechnungsstellung
Sanity.io ASRedaktionssystem für die Inhalte der Plattform
OpenAI Ireland Ltd.Verarbeitung von Suchanfragen für die semantische Suche
STRATO GmbHVersand der Transaktions-E-Mails der Plattform
Jahry & Hausmann PartG mbBVideokonferenz-Tenant für die Webinare
Microsoft Ireland Operations Ltd.Videokonferenz-Dienst (Microsoft Teams) für die Webinare

Maßgeblich und stets aktuell ist die Aufstellung in der Datenschutzerklärung.

(4) Bei der Erbringung der steuerberatenden Leistungen nach den §§ 22 bis 25 sowie etwaiger weiterer steuerberatender Tätigkeiten gilt darüber hinaus die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG, § 5 BOStB.


§ 16 Änderungen dieser AGB und Preisanpassung

(1) Der Anbieter kann dem Nutzer Änderungen dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft anbieten. Für einen bestehenden Vertrag werden die Änderungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers wirksam.

(2) Änderungsangebot. Geänderte AGB werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (in der Regel per E-Mail) als Änderungsangebot mitgeteilt. Die Mitteilung stellt die beabsichtigten Änderungen gegenüber und weist auf die erforderliche Zustimmung sowie die Möglichkeiten nach Absatz 3 hin. Die neue Fassung kann abgerufen und dauerhaft gespeichert werden.

(3) Der Nutzer kann das Änderungsangebot annehmen oder ablehnen. Ohne ausdrückliche Zustimmung gelten die bisher vereinbarten Bedingungen und Preise unverändert weiter, auch nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit. Eine Ablehnung beendet den Vertrag nicht. Sie können zusammen mit der Ablehnung zusätzlich erklären, dass Sie den Vertrag zum im Angebot genannten Änderungszeitpunkt beenden möchten. Dieses Beendigungsrecht können Sie bis zu diesem Zeitpunkt ausüben. Die sonstigen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Bereits vorausbezahlte Entgelte werden für die Zeit nach einer Beendigung zeitanteilig erstattet (§ 5 Abs. 5 gilt entsprechend).

(4) Schweigen, die weitere Nutzung der Plattform oder die weitere Zahlung gelten nicht als Zustimmung. Der Anbieter bestätigt eine ausdrückliche Zustimmung und den vereinbarten Änderungszeitpunkt in Textform. Eine rückwirkende Vertragsänderung findet nicht statt.

(5) Redaktionelle Korrekturen ohne Änderung von Rechten oder Pflichten benötigen keine Zustimmung. Sie begründen kein Recht, den vereinbarten Preis oder Leistungsumfang einseitig zu ändern.

(6) Änderungen des digitalen Produkts selbst richten sich nach § 2 Abs. 4 (§ 327r BGB).

(7) Preisänderungen. Eine automatische Bindung an einen Preisindex oder ein einseitiges Preiserhöhungsrecht besteht nicht. Änderungen des vereinbarten Preises bedürfen ebenfalls eines Änderungsangebots und Ihrer ausdrücklichen Zustimmung nach den Absätzen 1 bis 4. Eine Preiserhöhung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit nach § 5 Abs. 2 findet nicht statt. Ohne Zustimmung bleibt der bisher vereinbarte Preis bestehen.


§ 17 Verbraucher-Streitbeilegung

(1) Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

(2) Berufsrechtliche Beschwerdewege gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe bleiben unberührt.


§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Anbieter und Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bottrop (§ 38 Abs. 1 ZPO). Der Anbieter ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(3) Im Übrigen, insbesondere gegenüber Verbrauchern und gegenüber Organisationen, die keine Kaufleute sind, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(4) Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags sollen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang (§ 305b BGB).

(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Besondere Bestimmungen für den Vereinsanker Satzungsgenerator (§§ 19 bis 33)

Die nachfolgenden §§ 19 bis 33 gelten ergänzend und, soweit sie abweichende Regelungen enthalten, vorrangig gegenüber den §§ 1 bis 18.

§ 19 Vertragsgegenstand Satzungsgenerator

(1) Zusätzlich zu den in § 2 beschriebenen Produkten stellt der Anbieter über die Plattform den Vereinsanker Satzungsgenerator zur Verfügung. Es handelt sich um eine wizardgeführte Online-Erstellung einer Vereinssatzung mit anschließender automatischer Generierung des Satzungstextes als Textverarbeitungsdatei im Format DOCX.

(2) Der Satzungsgenerator wird in vier Tarifen angeboten:

a) Basis zum Preis von 199 EUR: Wizard-Eingabe und automatische Generierung der Satzungsdatei mit Disclaimer-Hinweis. Keine Prüfung.

b) Plus zum Preis von 599 EUR: Leistungsumfang Basis zuzüglich individueller steuerberatender Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Klauseln nach den §§ 51 bis 68 AO und der Anlage 1 zu § 60 AO.

c) Premium zum Preis von 899 EUR: Leistungsumfang Plus zuzüglich eines 60-minütigen Klarstellungs-Calls sowie der Begleitung des Antrags auf gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO beim zuständigen Finanzamt.

d) Komplettpaket zum Preis von 1.299 EUR: Leistungsumfang Premium zuzüglich der vollständigen Anmeldung des Vereins beim Finanzamt (Antrag auf Erteilung einer Steuernummer, steuerlicher Erfassungsbogen, Anlage Gem) und der Begleitung des Verfahrens bis zur Erteilung der Steuernummer und der gesonderten Feststellung nach § 60a AO. Beschränkung: nur für eingetragene Vereine (e.V.) nach den §§ 21 ff. BGB; § 24 regelt das Verfahren bei Nicht-Abdeckung.

Alle Beträge sind Gesamtpreise im Sinne des § 4 Abs. 1.

(3) Zusätzlich kann der Nutzer im Wizard die Förderverein-Variante wählen. Diese ergänzt die Satzungsklauseln um die nach § 58 Nr. 1 AO erforderlichen Bestimmungen zur Mittelweiterleitung an eine steuerbegünstigte Trägerkörperschaft. § 26 gilt ergänzend. Eine zusätzliche Gebühr wird hierfür nicht erhoben.

(4) Die jeweils zum Bestellzeitpunkt gültigen Preise sind maßgeblich. § 4 gilt im Übrigen entsprechend.


§ 20 Vertragsschluss und Speicherung des Entwurfs

(1) Mit Auswahl des gewünschten Tarifs, Eingabe der erforderlichen Daten und Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags über den Satzungsgenerator ab. § 3 gilt entsprechend.

(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung beim Nutzer in Textform zustande (§ 3 Abs. 6). Erst dieser Zeitpunkt ist für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich.

(3) Speicherung des Entwurfs vor der Zahlung: Die Eingaben des Nutzers im Wizard werden bereits vor dem Abschluss der Bestellung beim Anbieter als Entwurf gespeichert; zusätzlich werden sie im Browser des Nutzers zwischengespeichert. Die Speicherung dient dazu, dass der Nutzer den Wizard unterbrechen und später fortsetzen kann und dass die Satzungsdatei nach der Zahlung unmittelbar erzeugt werden kann. Kommt kein Vertrag zustande, wird der Entwurf nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht. Ein Entwurf begründet für sich genommen keinen Anspruch auf eine Leistung.

(4) Bei den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket wird durch den Vertragsschluss zugleich ein steuerberatendes Mandatsverhältnis zur Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft begründet, beschränkt auf den in den §§ 22 bis 24 beschriebenen Prüfungs- und Begleitungsumfang. Zur Vergütungsvereinbarung siehe § 25 Abs. 4.

(5) Vor Abgabe der Bestellung wird abgefragt, ob die Bestellung für eine Organisation erfolgt. § 3 Abs. 5 gilt entsprechend; die Einordnung als Verbraucher richtet sich ausschließlich nach den §§ 13, 14 BGB. Der Anbieter weist darauf hin, dass sich der Satzungsgenerator typischerweise an noch nicht gegründete Vereine richtet und in dieser Konstellation regelmäßig die handelnde natürliche Person Vertragspartnerin ist, die Verbraucherin sein kann.


§ 21 Leistungsumfang Basis-Tarif

(1) Im Basis-Tarif erbringt der Anbieter folgende Leistungen:

a) Bereitstellung des Online-Wizards zur Eingabe der satzungsrelevanten Parameter,
b) automatische Generierung einer Vereinssatzung als DOCX-Datei auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Parameter,
c) Bereitstellung der erzeugten Datei zum Download nach Maßgabe des § 27.

(2) Nicht im Leistungsumfang Basis enthalten sind:

a) eine individuelle Prüfung der erzeugten Satzung,
b) ein Mandatsverhältnis zur Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
c) eine Beratung im Einzelfall im Sinne des § 33 StBerG oder eine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG.

(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass der Satzungsentwurf des Basis-Tarifs keine individuelle Rechtsdienstleistung und keine individuelle Steuerberatung darstellt. Der Generator ist ein Software-Werkzeug, das vom Nutzer eingegebene Parameter nach festen Regeln in Satzungstext überführt; eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls findet nicht statt. Der Anbieter bringt denselben Hinweis auch auf der erzeugten Satzungsdatei an. Sein Wortlaut ist bereits vor Abgabe Ihrer Bestellung auf der Produktseite und in diesen AGB einsehbar und lautet: „Dieser Satzungsentwurf wurde automatisiert auf Grundlage Ihrer Eingaben erzeugt. Eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls hat nicht stattgefunden.“ § 11 gilt entsprechend.


§ 22 Leistungsumfang Plus-Tarif

(1) Im Plus-Tarif erbringt der Anbieter zusätzlich zum Leistungsumfang Basis:

a) die individuelle Prüfung der erzeugten Vereinssatzung durch einen Steuerberater der Hausmann Consulting GmbH, beschränkt auf die Konformität mit den §§ 51 bis 68 AO und der Anlage 1 zu § 60 AO. Der Prüfungsumfang umfasst insbesondere

  • die Selbstlosigkeit (§ 55 AO) einschließlich der Mittelverwendungs- und Rücklagenklauseln,
  • die Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO) und die Anfallempfängerklausel,
  • die Zweckverwirklichung (§§ 52, 56, 57 AO),
  • die Präzision der Zweckbeschreibung nach Anlage 1 zu § 60 AO und dem AEAO;

b) eine schriftliche Stellungnahme (Prüfungsvermerk), unterzeichnet vom Prüfer unter Nennung seines Namens.

(2) Nicht Gegenstand der Plus-Prüfung sind die vereinsrechtlichen Bestandteile nach den §§ 21 ff. BGB sowie die Eintragungsfähigkeit im Vereinsregister.

(3) Für die Haftung gelten § 14 Abs. 5 und § 30.


§ 23 Leistungsumfang Premium-Tarif

(1) Im Premium-Tarif erbringt der Anbieter zusätzlich zum Leistungsumfang Plus:

a) einen 60-minütigen Klarstellungs-Call (Video oder Telefon) mit dem Prüfer. Der Call dient der Erörterung des Prüfungsvermerks und der Vorbereitung des Antrags nach § 60a AO. Fragen zum BGB-Vereinsrecht sind nicht Gegenstand des Calls;

b) die Begleitung des Antrags auf gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO beim örtlich zuständigen Finanzamt. Dies umfasst insbesondere

  • die Erstellung des Antrags auf gesonderte Feststellung nach § 60a AO,
  • die Einreichung beim Finanzamt im Namen des Nutzers (Vertretung gegenüber Finanzbehörden, § 33 StBerG),
  • die Begleitung der Korrespondenz mit dem Finanzamt,
  • bei Beanstandungen des Finanzamts zu Satzungsklauseln die Beratung zur erforderlichen Nachbesserung. Nicht umfasst sind die Durchführung einer neuerlichen Mitgliederversammlung und die anwaltliche Beratung zur Beschlussfassung.

(2) Wird der Klarstellungs-Call vom Nutzer nicht innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsschluss in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch ersatzlos. Auf die Frist wird der Nutzer im Bestellprozess vor Vertragsschluss gesondert hingewiesen.

(3) Für die Haftung gelten § 14 Abs. 5 und § 30.


§ 24 Komplettpaket — Rechtsform-Beschränkung und Rücktritt bei Nicht-Abdeckung

(1) Das Komplettpaket umfasst die vollständige Anmeldung des Vereins beim Finanzamt bis zur Vergabe der Steuernummer und zur gesonderten Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO. Der Leistungsumfang ergibt sich aus § 23 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Absatz 4 dieses Paragraphen.

(2) Das Komplettpaket ist ausschließlich für eingetragene Vereine (e.V.) nach den §§ 21 ff. BGB verfügbar. Ausgeschlossen sind insbesondere

  • gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH),
  • Stiftungen aller Art,
  • Genossenschaften,
  • nicht eingetragene Vereine,
  • ausländische Körperschaften und vergleichbare Sonderkonstruktionen.

Der Wizard weist den Nutzer auf diese Beschränkung vor Vertragsschluss deutlich hin.

(3) Stellt sich im Verlauf der Bearbeitung heraus, dass die gewählte Rechtsform vom Komplettpaket nach Absatz 2 nicht abgedeckt wird, gilt:

a) Rücktritt mit vollständiger Erstattung (Regelfall): Der Anbieter informiert den Besteller unverzüglich in Textform über die Nicht-Abdeckung. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten; der gesamte Bestellbetrag wird vollständig erstattet, sofern die Vertretung gegenüber dem Finanzamt noch nicht begonnen hat. Hat sie bereits begonnen, wird der angefallene Teil-Aufwand nach der StBVV abgerechnet und der Rest erstattet. Dies gilt nicht, soweit die Nicht-Abdeckung darauf beruht, dass die Rechtsform im Wizard nicht oder nicht zutreffend abgefragt wurde; in diesem Fall erstattet der Anbieter den gesamten Bestellbetrag.

b) Umwandlung in Plus oder Premium (auf Wunsch): Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers kann der Vertrag in den Plus-Tarif (599 EUR) oder den Premium-Tarif (899 EUR) umgewandelt werden, mit Erstattung der Differenz. Die Umwandlung erfordert eine gesonderte Bestätigung des Bestellers in Textform und wird erst mit dieser wirksam.

Eine automatische Umwandlung ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers findet nicht statt.

(4) Im Komplettpaket erbringt der Anbieter zusätzlich zum Leistungsumfang Premium:

a) die vollständige Anmeldung des Vereins beim örtlich zuständigen Finanzamt im Namen des Nutzers (§ 33 StBerG), insbesondere den steuerlichen Erfassungsbogen, die Anlage Gem, die Anzeige der Vereinsgründung nach § 137 AO sowie weitere vom Finanzamt geforderte Unterlagen, soweit diese aus dem vom Nutzer übergebenen Material (Satzung, Gründungsprotokoll, Wizard-Eingaben) ableitbar sind;
b) die Begleitung des Verfahrens bis zur Erteilung der Steuernummer und der gesonderten Feststellung nach § 60a AO (bzw. des Freistellungsbescheides, sofern dieser an deren Stelle erteilt wird).

(5) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

a) die Anmeldung des Vereins beim Vereinsregister (Notar, Amtsgericht) einschließlich der dabei anfallenden Notar- und Gerichtsgebühren,
b) anwaltliche Beratung zum BGB-Vereinsrecht,
c) die Erstellung von Steuererklärungen nach Erteilung der Steuernummer; eine laufende steuerliche Betreuung kann gesondert beauftragt werden.

(6) Die Bearbeitungszeit des Finanzamts liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters; eine Frist kann der Anbieter insoweit nicht zusagen (§ 28 Abs. 4).


§ 25 Übergreifende Bestimmungen für die Tarife Plus, Premium und Komplettpaket

(1) Sämtliche steuerberatenden Leistungen werden ausschließlich durch bestellte Steuerberater (§ 32 StBerG) der Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft (§ 49 StBerG) erbracht.

(2) Die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB) gilt für sämtliche vom Nutzer übermittelten Inhalte.

(3) Die Aufträge sind berufsrechtlich Einzelaufträge. Wiederholungspflichten, Dauermandate oder Folgepflichten entstehen ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung nicht.

(4) Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV über eine pauschale Vergütung: Mit der Bestellung in den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket schließen die Parteien eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV über eine pauschale Vergütung für die in den §§ 22 bis 24 beschriebenen steuerberatenden Leistungen. Die Vereinbarung wird in Textform getroffen, ist nicht Bestandteil einer Vollmacht und wird im Bestellprozess durch eine eigene, von der AGB-Zustimmung nach § 3 Abs. 4 und von den Erklärungen nach § 9 Abs. 4 deutlich abgesetzte, nicht vorausgewählte Pflicht-Checkbox dokumentiert. Der Wortlaut der Erklärung lautet:

„Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV — Art und Umfang des Auftrags: gemeinnützigkeitsrechtliche Prüfung der Vereinssatzung nach den §§ 51 bis 68 AO und der Anlage 1 zu § 60 AO [im Tarif Premium zusätzlich: 60-minütiger Klarstellungs-Call und Begleitung des Antrags auf gesonderte Feststellung nach § 60a AO] [im Komplettpaket zusätzlich: Anmeldung des Vereins beim Finanzamt und Begleitung des Verfahrens bis zur Erteilung der Steuernummer]. Hierfür vereinbare ich mit der Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft eine pauschale Vergütung in Höhe des Tarifpreises von … EUR (Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer). Mir ist bekannt, dass diese Vergütung von der gesetzlichen Vergütung nach der Steuerberatervergütungsverordnung abweichen kann. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann (§ 4 Abs. 3 StBVV).“

Die in eckigen Klammern gesetzten Zusätze werden je nach bestelltem Tarif eingeblendet. Die Vereinbarung wird zusätzlich in der Bestellbestätigung in Textform wiedergegeben.

(5) Die Aufbewahrung der im Rahmen der steuerberatenden Leistungen entstandenen Unterlagen richtet sich nach den berufs- und steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten (Handakten in der Regel zehn Jahre, § 66 StBerG; Buchungsbelege und Rechnungen acht Jahre, § 147 AO, § 14b UStG).


§ 26 Förderverein-Variante

(1) Der Nutzer kann im Wizard die Variante „Förderverein“ wählen. In dieser Variante ergänzt der Anbieter die Satzungsklauseln um die nach § 58 Nr. 1 AO erforderlichen Bestimmungen zur Mittelweiterleitung an eine steuerbegünstigte Trägerkörperschaft.

(2) Die Förderverein-Variante setzt voraus, dass die Trägerkörperschaft selbst eine steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der §§ 51 ff. AO ist oder die Steuerbegünstigung beim Finanzamt beantragt hat. Der Nutzer bestätigt dies im Wizard ausdrücklich durch eine gesonderte, nicht vorausgewählte Erklärung.

(3) Nachweis: In den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket kann der Besteller einen Nachweis über den Status der Trägerkörperschaft beibringen — den aktuellen Freistellungsbescheid oder den Feststellungsbescheid nach § 60a AO. Der Nachweis wird per E-Mail an kontakt@vereinsanker.de übermittelt; eine Upload-Funktion im Nutzerkonto besteht nicht. Die übermittelten Unterlagen werden ausschließlich zur Plausibilitätsprüfung im Rahmen des bestellten Tarifs verwendet und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Die Beibringung des Nachweises ist derzeit freiwillig; ohne Nachweis erfolgt die Prüfung allein auf Grundlage der Erklärung nach Absatz 2.

(4) In den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket wird die Mittelweiterleitungsklausel zusätzlich zu den Klauseln nach Anlage 1 zu § 60 AO geprüft. Geprüft werden insbesondere

  • die korrekte Bezeichnung der Trägerkörperschaft,
  • die Festlegung der ausschließlich steuerbegünstigten Verwendung,
  • die Konformität mit § 58 Nr. 1 AO,
  • die Vereinbarkeit mit der Zweckbeschreibung des Fördervereins.

(5) Eine zusätzliche Gebühr für die Förderverein-Variante wird nicht erhoben.


§ 27 Lieferung, Download und Nutzungsrecht an der Satzungsdatei

(1) Direkt-Download: Die im Wizard erzeugte Satzungsdatei wird dem Nutzer nach Abschluss der Bestellung unmittelbar zum Download bereitgestellt. Eine zeitlich befristete Download-Adresse wird nicht verwendet.

(2) Erneuter Abruf: Sie können die Satzungsdatei aus dem gespeicherten Entwurf in Ihrem Konto jederzeit erneut abrufen, solange Ihr Konto besteht und Sie aus dem Kauf zum Abruf berechtigt sind. Das Ende eines gesonderten Plus-Abonnements beendet diese Abrufberechtigung nicht. Vor einer Einstellung des erneuten Abrufs informiert der Anbieter Sie mindestens sechs Wochen vorher in Textform, damit Sie die Datei sichern können. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Datei über die Beendigung des Kontos hinaus vorzuhalten; es wird empfohlen, die Datei zusätzlich lokal zu sichern.

(3) Download-Protokoll: Jeder Abruf der Satzungsdatei wird beim Anbieter mit Zeitstempel protokolliert. Der Zeitstempel des ersten Abrufs ist für die §§ 28 und 31 maßgeblich.

(4) In den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket wird der Prüfungsvermerk gesondert in Textform übermittelt.

(5) Nutzungsrecht: Der Nutzer erhält an der erzeugten Satzungsdatei ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung, Bearbeitung und Verwendung für die Gründung und den Betrieb der eigenen Organisation. Die Weiterveräußerung der Datei oder ihre Verwendung als Grundlage eines konkurrierenden Generatorangebots ist nicht gestattet. § 13 Abs. 1 findet insoweit keine Anwendung; das Nutzungsrecht an der Satzungsdatei endet nicht mit dem Vertrag.


§ 28 Bearbeitungszeiten, Nachfrist und Rücktritt

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen innerhalb folgender Bearbeitungszeiten:

  • Basis: Bereitstellung der Satzungsdatei sofort nach Zahlungsbestätigung, im Regelfall innerhalb weniger Minuten, sofern Sie die Erklärungen nach § 9 Abs. 4 abgegeben haben. Ohne diese Erklärungen wird die Satzungsdatei erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt; hierauf werden Sie im Bestellprozess hingewiesen.
  • Plus: fünf Werktage nach Eingang aller erforderlichen Angaben.
  • Premium: fünf Werktage Prüfung zuzüglich Terminvereinbarung für den 60-minütigen Klarstellungs-Call; der Termin liegt innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsschluss (§ 23 Abs. 2).
  • Komplettpaket: vier bis sechs Wochen für die Bearbeitung durch das Finanzamt; diese Zeit liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (§ 24 Abs. 6).

Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters (Bottrop).

(2) Beginn der Bearbeitungszeit ist der Eingang der vollständigen Wizard-Eingaben sowie etwaiger vom Prüfer angeforderter Ergänzungen. Verzögerungen aus unvollständigen Angaben des Nutzers verlängern die Bearbeitungszeit entsprechend.

(3) Nachfrist und Rücktritt. Liefert der Anbieter die bestellte Leistung nicht innerhalb der Bearbeitungszeit nach Absatz 1, kann der Besteller eine angemessene Nachfrist von fünf Werktagen setzen. Verstreicht die Nachfrist ergebnislos, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt:

a) Wurde die Satzungsdatei zum Zeitpunkt des Rücktritts noch nicht abgerufen (nachweisbar über das Protokoll nach § 27 Abs. 3), erfolgt eine vollständige Erstattung ohne Abzug.

b) Wurde die Satzungsdatei zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits abgerufen, behält der Anbieter den Basis-Anteil von 199 EUR als Gegenleistung für die bereits erbrachte Basis-Leistung ein; der Tarifaufschlag wird erstattet (Plus: 400 EUR, Premium: 700 EUR, Komplettpaket: 1.100 EUR). Beruht die Überschreitung der Bearbeitungszeit auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand, erfolgt die Erstattung ohne Einbehalt.

Eine pauschale Aufteilung ohne Bezug zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Basis-Leistung erfolgt nicht. Die gesetzlichen Rechte des Bestellers, insbesondere aus den §§ 327i ff. BGB, bleiben unberührt.

(4) Verzögerungen aus der Sphäre des Finanzamts, insbesondere dessen Bearbeitungszeit im Komplettpaket, begründen keinen Anspruch auf Rücktritt nach diesem Paragraphen und keine Haftung des Anbieters.


§ 29 Haftung für den Generator-Output (Basis-Anteil)

(1) Für den nicht-beratenden Generator-Output (Basis-Anteil aller Tarife) gilt § 14 Abs. 1 bis 3 und 6 bis 7 entsprechend.

(2) Der Anbieter haftet im Basis-Tarif nicht für die Eintragungsfähigkeit der erzeugten Satzung im Vereinsregister und nicht für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Der Basis-Tarif enthält keine Prüfung (§ 21 Abs. 2).

(3) Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern, soweit zwingende gesetzliche Verbraucherschutzregelungen eine weitergehende Haftung vorsehen, und nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


§ 30 Haftung für die steuerberatenden Leistungen (Plus, Premium, Komplettpaket)

(1) Für die steuerberatenden Leistungen gelten die berufsrechtlichen Haftungsregelungen, insbesondere die §§ 55f, 67a StBerG, sowie § 14 Abs. 5.

(2) Die Berufshaftpflichtversicherung des Anbieters bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, besteht für die berufliche Tätigkeit des Anbieters. Räumlicher Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland sowie im übrigen berufsrechtlich abgesicherten Umfang innerhalb der Europäischen Union.

(3) Der Anbieter haftet im Plus-Tarif für die gemeinnützigkeitsrechtliche Prüfung nach den §§ 51 bis 68 AO und der Anlage 1 zu § 60 AO. Im Premium-Tarif erstreckt sich die Haftung zusätzlich auf den Klarstellungs-Call und die Begleitung des Antrags auf gesonderte Feststellung nach § 60a AO, im Komplettpaket zusätzlich auf die Anmeldung beim Finanzamt. Eine Haftung für die vereinsrechtliche Prüfung nach den §§ 21 ff. BGB besteht nicht, weil diese nicht Gegenstand der Leistung ist (§ 22 Abs. 2).

(4) Eine Haftung für Änderungen der Rechtslage, der Verwaltungspraxis oder der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins nach dem Zeitpunkt der Prüfung besteht nicht.

(5) Eine Haftung für die Bearbeitungszeit des Finanzamts besteht nicht (§ 24 Abs. 6, § 28 Abs. 4).


§ 31 Widerrufsrecht beim Satzungsgenerator

(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 8 und Anhang 1 zu. § 9 gilt mit den folgenden Maßgaben.

(2) Basis-Tarif — digitale Inhalte (§ 356 Abs. 6 BGB). Gegenstand des Basis-Tarifs ist die einmalige Bereitstellung der Satzungsdatei. Das Widerrufsrecht erlischt mit dem Beginn des Downloads der erzeugten Satzungsdatei, wenn der Verbraucher zuvor im Bestellprozess über die zwei getrennten, nicht vorausgewählten Kontrollkästchen nach § 9 Abs. 4 ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat, und wenn der Anbieter ihm die Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt hat (§ 9 Abs. 3).

(3) Tarife Plus, Premium und Komplettpaket — Dienstleistung (§ 356 Abs. 5 BGB). Die steuerberatenden Leistungen dieser Tarife sind Dienstleistungen. Der Beginn der Ausführung ist das erstmalige Öffnen der Bestellung durch einen berechtigten Bearbeiter des Anbieters im Admin-Workflow; der Zeitpunkt wird systemseitig mit Zeitstempel dokumentiert. Vor Ablauf der Widerrufsfrist darf der Anbieter mit der Ausführung nur beginnen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich verlangt hat, dass der Anbieter mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei einem Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung schuldet und sein Widerrufsrecht erlischt, sobald der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat. Derzeit beginnt der Anbieter mit der Ausführung gegenüber Verbrauchern erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Das Widerrufsrecht erlischt in diesen Tarifen erst, wenn der Anbieter die geschuldete Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor beide Erklärungen abgegeben hat (§ 356 Abs. 5 BGB). Widerruft der Verbraucher nach Beginn, aber vor vollständiger Erbringung, schuldet er anteiligen Wertersatz nach § 357a Abs. 2 BGB unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 lit. a.

(4) Aufteilung bei Widerruf in den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket. Diese Tarife setzen sich aus einem digitalen Inhalt (Satzungsdatei, Basis-Anteil 199 EUR) und einer Dienstleistung (Tarifaufschlag) zusammen. Für beide Bestandteile gelten die Erlöschensregeln nach den Absätzen 2 und 3 getrennt. Daraus folgt:

a) Wurde die Satzungsdatei zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht abgerufen, erstattet der Anbieter den gesamten Bestellbetrag; ein etwaiger Wertersatz für bereits erbrachte Teile der Dienstleistung nach Absatz 3 bleibt unberührt.

b) Wurde die Satzungsdatei zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits abgerufen und sind sämtliche Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt, einschließlich der vorherigen Erklärungen und der Vertragsbestätigung nach § 312f BGB, ist das Widerrufsrecht für diesen Vertragsbestandteil erloschen; der Basis-Anteil von 199 EUR verbleibt beim Anbieter. Der Tarifaufschlag (Plus: 400 EUR, Premium: 700 EUR, Komplettpaket: 1.100 EUR) wird erstattet, abzüglich eines etwaigen Wertersatzes nach Absatz 3.

(5) Auf den Beginn der Ausführung wird der Verbraucher in der Bestellbestätigung in Textform hingewiesen.

(6) Kunden, die keine Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht nicht zu. § 8 Abs. 2 gilt entsprechend; die Einordnung richtet sich ausschließlich nach den §§ 13, 14 BGB.

(7) Eine über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgehende Kulanz-Erstattung (30 Kalendertage im Basis-Tarif, sofern die Satzungsdatei nicht abgerufen wurde) kann der Anbieter im Einzelfall gewähren. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.


§ 32 Anwendbares Recht und Gerichtsstand (Satzungsgenerator)

(1) Auf Verträge über den Satzungsgenerator findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. § 18 Abs. 1 gilt ergänzend.

(2) Für den Gerichtsstand gilt § 18 Abs. 2 und 3.


§ 33 Schlussbestimmungen Satzungsgenerator

(1) Sollte eine Bestimmung der §§ 19 bis 32 ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. § 18 Abs. 5 gilt entsprechend.

(2) Änderungen der §§ 19 bis 33 erfolgen nach Maßgabe des § 16. Änderungen des Tarifpreises, des Prüfungsumfangs und der Beschränkung des Komplettpakets auf eingetragene Vereine (§ 24 Abs. 2) werden nur nach dem Verfahren des § 16 Abs. 2 und 3 wirksam.

(3) Die §§ 19 bis 33 gelten für Bestellungen des Satzungsgenerators, die ab dem Wirksamwerden dieser Fassung abgegeben werden.


Anhang 1: Widerrufsbelehrung

(Wortlaut nach dem Muster der Anlage 1 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB in der ab dem 19.06.2026 geltenden Fassung, mit dem für Verträge über Dienstleistungen vorgesehenen Gestaltungshinweis. Die Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts stehen als eigenständige Pflichtinformation hinter der Belehrung.)

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Osterfelder Straße 9
46236 Bottrop
Telefon: 02041 · 1887-0
E-Mail: kontakt@vereinsanker.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://vereinsanker.de/widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen Ihres Widerrufsrechts (Pflichtinformation nach Artikel 246a § 1 Absatz 3 Nummer 2 EGBGB — nicht Bestandteil der vorstehenden Widerrufsbelehrung)

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen (Abonnement Vereinsanker Plus, Teilnahme an einem Webinar, steuerberatende Leistungen des Satzungsgenerators in den Tarifen Plus, Premium und Komplettpaket) erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 5 BGB).

Bei Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (Satzungsgenerator Basis-Tarif sowie der Datei-Anteil der Tarife Plus, Premium und Komplettpaket), erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie

  1. ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und
  2. Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren,

und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags nach § 312f BGB auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt haben (§ 356 Abs. 6 BGB).

Zur Zahlungspflicht bei vorzeitigem Beginn: Die im Abschnitt „Folgen des Widerrufs“ genannte Zahlungspflicht besteht nur bei Verträgen über Dienstleistungen. Bei der Bereitstellung digitaler Inhalte — Satzungsgenerator Basis-Tarif und Datei-Anteil der weiteren Tarife — schulden Sie im Widerrufsfall keinen Wertersatz (§ 357a Abs. 3 BGB). Bei Dienstleistungen entsteht die Zahlungspflicht zudem nur, wenn wir Sie zuvor ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht und Ihre Wertersatzpflicht unterrichtet haben (§ 357a Abs. 2 BGB).


Anhang 2: Muster-Widerrufsformular

(Wortlaut nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB.)

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:
Hausmann Consulting GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Osterfelder Straße 9
46236 Bottrop
E-Mail: kontakt@vereinsanker.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

____________________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ___________________

Datum: ___________________

(*) Unzutreffendes streichen.