Der erste Bescheid vom Finanzamt: die § 60a-Feststellung
Von der Spezialkanzlei Jahry & Hausmann7 Min. Lesezeit
Frisch gegründet, im Vereinsregister eingetragen — und jetzt? Bevor euer Verein den großen Freistellungsbescheid bekommt, gibt es einen kleinen, aber wichtigen ersten Bescheid vom Finanzamt: die Feststellung nach § 60a AO. Sie ist der Türöffner für Spendenquittungen und Fördermittel. Wir erklären, was dahintersteckt und wie ihr sie bekommt.
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