Vereinsanker
Lohn und Ehrenamt

Haftet der Vorstand privat? Haftungsprivileg, Steuerhaftung und Versicherungsschutz im Verein

Von der Spezialkanzlei Jahry & Hausmann8 Min. Lesezeit

Wer ein Vorstandsamt übernimmt, unterschreibt Verträge, verantwortet die Kasse und gibt Steuererklärungen ab. Irgendwann passiert ein Fehler. Die Frage, die dann alle stellen: Haftet der Vorstand jetzt mit seinem Privatvermögen? Die Antwort hängt von drei Dingen ab: ob er unentgeltlich arbeitet, wem gegenüber der Schaden entstanden ist und ob es um Steuern geht. Wir sortieren die drei Ebenen – Haftung gegenüber dem Verein, gegenüber Dritten und gegenüber dem Finanzamt – und zeigen, was dein Verein tun kann, damit das Ehrenamt nicht das Privatvermögen gefährdet.

Weiterlesen mit Plus

Der ganze Artikel ist Teil von Vereinsanker Plus

Lege ein kostenloses Konto an und buche Plus — dann liest du alle Magazin- und Wissensartikel vollständig und speicherst sie als PDF.

Kostenlos registrieren

Schon registriert? Einloggen

Free bleibt kostenlos — mit FAQ, Glossar, KI-Suche, dem Anriss jedes Artikels und der Übersicht der Mustervorlagen. Was Vereinsanker Plus enthält und kostet, steht auf der Plus-Seite.