Übungsleiterpauschale: 3.300 Euro steuerfrei — wer sie bekommt und wo die Ehrenamtspauschale beginnt
3.300 Euro im Jahr darf dein Verein einer Trainerin, einem Chorleiter oder einer Betreuerin zahlen, ohne dass darauf Steuern oder Sozialabgaben anfallen (§ 3 Nr. 26 EStG, § 14 Abs. 1 Satz 3 SGB IV). So weit die gute Nachricht. Die schlechte: Der Freibetrag gilt nur für bestimmte Tätigkeiten, und genau an dieser Grenze passieren die meisten Fehler. Wir zeigen dir, wer die Übungsleiterpauschale bekommt, wo die Ehrenamtspauschale beginnt und was über dem Freibetrag passiert.
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