Vereinsanker
Lohn und Ehrenamt

Reisekosten erstatten, ohne dass Steuer anfällt

Von der Spezialkanzlei Jahry & Hausmann5 Min. Lesezeit

Die Trainerin fährt zum Auswärtsspiel, der Kassenwart zur Fortbildung, die Vorsitzende zum Verbandstag — Vereinsarbeit kostet Wege und Verpflegung. Diese Auslagen darf der Verein steuerfrei erstatten. Die gute Nachricht: Wer die richtigen Sätze und die Belegregeln einhält, zahlt weder der Helfer noch der Verein dafür Steuern. Die schlechte: Wer es falsch macht, verwandelt eine harmlose Erstattung in steuerpflichtigen Arbeitslohn. Wir zeigen, wie der steuerfreie Aufwendungsersatz sauber läuft.

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