Vereinsanker
Lohn und Ehrenamt

Der Minijob im Verein — wann aus dem Ehrenamt ein Job wird

Von der Spezialkanzlei Jahry & Hausmann5 Min. Lesezeit

Solange jemand ehrenamtlich hilft und höchstens seine Auslagen ersetzt bekommt, ist der Verein kein Arbeitgeber. Doch sobald regelmäßig Geld für Arbeitsleistung fließt, kippt das Verhältnis: Aus dem Ehrenamt wird ein Job, und der Verein wird Arbeitgeber, mit Anmeldepflicht, Pauschalabgaben und Lohnabrechnung. Der häufigste Einstieg in diese Arbeitgeberrolle ist der Minijob. Wir zeigen, wann die Grenze überschritten ist und was dann zu tun ist.

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