Geld zurücklegen, ohne die Gemeinnützigkeit zu riskieren
Von der Spezialkanzlei Jahry & Hausmann5 Min. Lesezeit
Ein gemeinnütziger Verein darf nicht auf einem Geldberg sitzen — er soll sein Geld für die guten Zwecke einsetzen. Aber er darf auch sparen, wenn er es richtig anstellt. Wer die Regeln zur Mittelverwendung und zu den Rücklagen kennt, baut beruhigt Reserven auf, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden. Wir gehen die erlaubten Töpfe durch.
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