Aufbewahrungsfrist
Buchungsbelege sind 8 Jahre aufzubewahren, Bücher und Abschlüsse 10 Jahre (Rechtsstand 2026). Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres der letzten Eintragung.
§ 147 AO regelt die Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege 8 Jahre, Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse 10 Jahre, sonstige Unterlagen 6 Jahre (Rechtsstand 2026). Die Aufbewahrung kann elektronisch erfolgen, sofern die Unterlagen jederzeit lesbar und maschinell auswertbar bleiben (GoBD).
Fundstelle: § 147 AO