Gemeinnützigkeits-Brief Q1/2026 — ZER-Pflicht für Auslandsspenden, BGH-Spendenzusage und Mindestlohn 13,90 Euro
Der Gemeinnützigkeits-Brief Q1/2026 markiert mehrere strukturelle Weichenstellungen für gemeinnützige Vereine. Der Nachweis des Spendenabzugs an ausländische Organisationen läuft jetzt zwingend über das Zuwendungsempfängerregister (§ 50 Abs. 1 S. 3 EStDV) — eine harte Klarstellung des FinMin Schleswig-Holstein für die Spender-Seite. Praktisch hochrelevant: Der BGH erklärt eine Spendenzusage nur in notarieller Form für wirksam — ein folgenschweres Urteil für Vorstände, die mit unbeurkundeten Zusagen kalkulieren. Vereinsrechtlich werden Datenschutz-Grenzen für Mitarbeiter-Informationen, die Wiederholung gescheiterter Wahlen in derselben Sitzung und die Frage geklärt, dass ein nicht entlastetes Vorstandsmitglied nicht Notvorstand werden darf. Praktisch bedeutsam: Der Mindestlohn liegt jetzt bei 13,90 Euro je Stunde — mit unmittelbarer Folge für gemeinnützige Vereine mit Angestellten und Übungsleitern. Der Praxisteil bereitet die Änderungen aus dem Steueränderungsgesetz zum 01.01.2026 auf, das OLG-Brandenburg-Urteil zu Sportunfällen im Training und die Haftung von Verein bzw. Trainer dem verunfallten Mitglied, sowie die Frage, wann fehlende satzungsbezogene Tätigkeit den Entzug der Gemeinnützigkeit auslöst. Entscheidungsreife Auftakt-Lektüre 2026 für Vereinsvorstände, Schatzmeister und betreuende StB-Mandate.
- Nachweis des Spendenabzugs an ausländische Organisationen nur noch über ZER
- Verein darf Mitglieder nicht über Gesundheitszustand eines Mitarbeiters informieren
- BGH: Spendenzusage ist nur in notarieller Form wirksam
- Gescheiterte Wahl darf in gleicher Sitzung wiederholt werden
- Nicht entlastetes Vorstandsmitglied darf kein Notvorstand werden
- Haftet ein Verein für Sachschäden durch seine Spieler?
- Steueränderungsgesetz: Änderungen für gemeinnützige Vereine zum 01.01.2026
- OLG Brandenburg: Haftung bei Sportunfällen im Training
- Fehlende satzungsbezogene Tätigkeit: Wann droht Entzug der Gemeinnützigkeit?
- Mindestlohn bei 13,90 Euro: Was gemeinnützige Vereine beachten müssen
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