Gemeinnützigkeits-Brief Q4/2025 — Steueränderungsgesetz, Datenschutz und Vereinsausschluss
Der Gemeinnützigkeits-Brief Q4/2025 bündelt das Steueränderungsgesetz 2025 und seine zahlreichen Änderungen für gemeinnützige Vereine zum Jahresende. Wichtige Klarstellungen: Wann ist eine zweckfremde Nutzung des Vereinsvermögens zulässig, und welche Formalien und Fristen sind beim Vereinsausschluss zu beachten? Das BMF aktualisiert den Erlass zu NV-Bescheinigungen, und beim Spendenrecht gilt: Der amtliche Vordruck ist auch bei Auslandsspenden erforderlich. Strukturell wichtig für Zuschuss-Empfänger: Der Zuschussgeber muss Mittelfehlverwendung konkret nachweisen — eine Stärkung der geförderten Seite. Das OLG Celle erlaubt die Wahl zwischen verschiedenen Einladungsformen für die Mitgliederversammlung, und der BGH klärt, dass es keine private Klagebefugnis des Vorstands beim eingetragenen Verein gibt. Auch im Blick: Wann müssen Annehmlichkeiten im Gem-Formular angegeben werden? Praxis-Schwerpunkte: Die Abgrenzung zwischen versicherungspflichtig Beschäftigtem und Selbstständigem beim Vereinsgeschäftsführer, die saubere steuerliche Abgrenzung von Mitgliedsbeiträgen und Nutzungsentgelten beim Vorsteuerabzug und ein erschreckender Datenschutz-Befund: Welche Verstöße haben die Landesbeauftragten in Vereinen aufgedeckt. Hinzu kommen Satzungs-Gestaltung zu Mitgliederversammlung und Rechnungsprüfung sowie der richtige Umgang mit Verlusten in steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Pflichtlektüre für Vorstände, Schatzmeister und betreuende Steuerberater.
- Steueränderungsgesetz: Regierung plant viele Änderungen für gemeinnützige Vereine
- Vereinsvermögen: Wann ist eine zweckfremde Nutzung zulässig?
- Formalien und Fristen beim Vereinsausschluss beachten
- BMF aktualisiert Erlass zu NV-Bescheinigungen im Verein
- Spendenrecht: Amtlicher Vordruck auch bei Auslandsspenden erforderlich
- Rückforderung von Zuschüssen: Mittelfehlverwendung konkret nachweisen
- Keine private Klagebefugnis des Vorstands bei eingetragenem Verein
- OLG Celle: Wahl zwischen verschiedenen Einladungsformen zulässig
- Vereinsgeschäftsführer: Versicherungspflichtig beschäftigt oder selbstständig?
- Mitgliedsbeiträge und Nutzungsentgelte steuerlich abgrenzen
- Datenschutz im Verein: Verstöße der Landesbeauftragten
- Satzungsgestaltung: Mitgliederversammlung und Rechnungsprüfung regeln
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