Gemeinnützigkeits-Brief Q3/2025 — Koalitionsvertrag, ZER-Pflicht und Ehrenamtler als Wie-Beschäftigte
Der Gemeinnützigkeits-Brief Q3/2025 ordnet die im Koalitionsvertrag der neuen Regierung geplanten Änderungen für Ehrenamtler und gemeinnützige Organisationen ein: Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro — sowie die strukturelle Einnahmegrenze von 50.000 Euro für eine pauschale Steuerbefreiung, die die Nachweispflichten massiv vereinfachen würde. Spendenrechtlich greift eine harte Klarstellung: Der Spendenabzug bei ausländischen Organisationen setzt nun zwingend den Eintrag im Zuwendungsempfängerregister (ZER) voraus. Das SG Berlin urteilt streng zur Abgrenzung Aufwandsersatz vs. Vergütung (11.850 Euro monatlich = Vergütung). Vereinsrechtlich klärt das OLG Schleswig-Holstein Fördermittel-Ansprüche von Sportvereinen, und ein neues Urteil bezieht Stellung zur Unfallversicherung von Ehrenamtlern als Wie-Beschäftigte. Auch klar: Keine rückwirkende Steuererstattung bei nachträglicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Praxis-Schwerpunkt: Verkauf von Sachspenden steuergünstig gestalten, Satzungs-Klauseln zum Thema Mitgliedsbeiträge gut regeln und die vereinsinternen Rechnungslegungs-Pflichten des Vorstands. Im Frage-Antwort-Teil werden Zuwendungsbestätigungen zwischen gemeinnützigen Einrichtungen, die Beschränkung der Vertretungs-Berechtigung im Innenverhältnis und Sponsor-Bewirtungen als Spende eingeordnet. Entscheidungsreife Aufbereitung für Vorstände, Schatzmeister und betreuende StB-Mandate.
- Koalitionsvertrag: Plan der Regierung für Ehrenamtler und gemeinnützige Organisationen
- SG Berlin: 11.850 Euro im Monat sind kein Aufwandsersatz mehr
- OLG Schleswig-Holstein: Ansprüche von Sportvereinen auf Fördermittel
- Spenden an ausländische Organisation: Spendenabzug setzt ZER-Eintrag voraus
- Keine rückwirkende Steuererstattung bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Verkauf von Sachspenden steuergünstig gestalten
- Satzungsgestaltung: Thema Mitgliedsbeiträge gut regeln
- Neues Urteil: Ehrenamtler als Wie-Beschäftigte unfallversichert?
- Vereinsinterne Rechnungslegungs-Pflichten des Vorstands
- Gemeinnützige Einrichtung spendet an andere: Zuwendungsbestätigung möglich?
- Vorstand: Vertretungs-Berechtigung im Innenverhältnis beschränkbar?
- Bewirtungen durch Sponsor: Beim Sponsor als Spende abzugsfähig?
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