Gemeinnützigkeits-Brief Q2/2023 — Gemeinnützigkeit, Übungsleiterverträge und virtuelle Mitgliederversammlung
Der Gemeinnützigkeits-Brief Q2/2023 widmet sich der Neuregelung der virtuellen und hybriden Mitgliederversammlung und ihren Folgen für die Vereinspraxis. Der BFH stellt klar, dass für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit allein deutsches Recht maßgeblich ist — auch bei ausländischen Körperschaften und ohne unionsrechtliche Pflicht zur Anerkennung ausländischer Gemeinnützigkeitsregime. Wichtige Klarstellung außerdem: Die Satzung darf keine nicht begünstigten Zwecke enthalten und muss Regel- und Sonderbeiträge sauber abgrenzen. Der BFH benennt zudem Kriterien für die Konkurrentenklage bei Handelsbetrieben. Im Praxisteil werden Übungsleiterverträge eingeordnet — die Rechtsprechung bestätigt den DOSB-Mustervertrag — und konkrete Hinweise zur Unterstützung der Erdbeben-Opfer in der Türkei und in Syrien gegeben. Ein eigener Beitrag behandelt die Veröffentlichung von Fotos und wann Einwilligungen datenschutzrechtlich nötig sind — eine hochrelevante Schnittstelle zwischen Vereinsalltag und DSGVO. Hinzu kommen die Anhebung der Vergütungsgrenze für bezahlte Sportler auf 520 Euro, die Klarstellung zur Umsatzsteuerpflicht bei Freiwilligendienst-Leistungen sowie Antworten auf Praxisfragen zum „Verein im Verein", Sondergebühren bei bestimmten Zahlungsformen und Anforderungen an Minderheitenbegehren. Entscheidungsreife Lektüre für Schatzmeister, Vorstände und betreuende Steuerberater.
- Gemeinnützigkeit: Für Anerkennung gilt nur deutsches Recht
- Satzung darf keine nicht begünstigten Zwecke enthalten
- Satzung: Regel- und Sonderbeiträge richtig abgrenzen
- Konkurrentenklage bei Handelsbetrieben: BFH nennt Kriterien
- Bezahlte Sportler: Vergütungsgrenze beträgt jetzt 520 Euro
- Freiwilligendienst: Nicht alle Leistungen sind umsatzsteuerfrei
- Gesetzliche Neuregelung zu hybriden und virtuellen Mitgliederversammlungen
- § 32 Abs. 2 BGB: Warum Satzungsregelungen doch wichtig bleiben
- Übungsleiterverträge gestalten: DOSB-Mustervertrag bestätigt
- Unterstützung der Erdbeben-Opfer in der Türkei und in Syrien
- Veröffentlichung von Fotos: Wann sind Einwilligungen nötig?
- Mitgliedsbeiträge: Sondergebühren für bestimmte Zahlungsformen zulässig?
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