Gemeinnützigkeits-Brief Q1/2022 — Mitgliederversammlung, Sonderrechte und Corona-Hilfen
Der Gemeinnützigkeits-Brief Q1/2022 bündelt jene Entwicklungen, die Vereinsvorstände und Schatzmeister zum Jahresauftakt entscheidungsreif einordnen müssen. Im rechtsprechungs- und gesetzgebungsrelevanten Teil steht das Vereinsrecht im Vordergrund: Das KG Berlin klärt, wann eine räumlich beengte Mitgliederversammlung Beschlüsse anfechtbar macht; das OLG ordnet die Einführung von Sonderrechten nach § 35 BGB ein; das Transparenzregister rückt mit erleichterten Gebührenbefreiungen näher an gemeinnützige Vereine heran. Beim Spendenrecht steht die Frage im Raum, wann eine als Sachspende ausgewiesene Geldspende dennoch abzugsfähig bleibt. Im Praxisteil dominieren die Corona-Folgewirkungen: Billigkeitsmaßnahmen wurden verlängert, die Überbrückungshilfe III Plus und IV bleiben für gemeinnützige Organisationen offen, und neue Anwendungsregeln für Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen werden eingeordnet. Hinzu kommen umsatzsteuerliche Klarstellungen zu Kulturveranstaltungen mit Bewirtung und zur Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder. Praktisch relevant für Schatzmeister: Wann gerät ein Verein ohne ordnungsgemäßen Vorstand in Haftungsprobleme, und wie wirken Mitgliedsbeiträge, die nach Dauer der Vereinszugehörigkeit gestaffelt sind, auf die Gemeinnützigkeit. Der Brief liefert StB-Mandanten und Vereinsvorständen eine kompakte, paragrafengenaue Aufbereitung der Auftakt-Themen 2022.
- Mitgliederversammlung: Wegen unmöglicher Teilnahme Beschlüsse anfechtbar?
- Einführung eines Sonderrechts: Müssen Mitglieder zustimmen?
- Mitgliedsbeiträge: Regierung will Absetzbarkeit nicht verbessern
- Transparenzregister: Gebührenbefreiung leichter erreichbar
- Spendenrecht: Als Sachspende ausgewiesene Geldspende kann abzugsfähig sein
- Rechtsberatung durch Vereine: Wann ist sie zulässig?
- Billigkeitsmaßnahmen wegen Corona verlängert: So profitieren Sie konkret davon
- Überbrückungshilfe III Plus und IV: Kostenerstattungs-Chancen wahren
- Minijobs in gemeinnützigen Einrichtungen: Neue Anwendungsregeln kennen
- Kulturveranstaltung mit Bewirtung als einheitliche Leistung
- Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder umsatzsteuerfrei halten
- Verein ohne Vorstand: Wann wird das zum Problem?
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